Compliance-Richtlinien

 

Assenagon trägt die Kosten für die Veranstaltung. Die Reisekosten (Hotel, An- und Abreise) werden nicht übernommen.

Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der von seinem Arbeitgeber oder Dienstherren auferlegten Compliance-Vorgaben selbst verantwortlich. Assenagon geht davon aus, dass Amtsträger zum Zwecke der Teilnahme an der Veranstaltung die Einwilligung ihres Dienstherren einholen und behält sich vor, einen Nachweis über die Erteilung einer solchen Einwilligung zu fordern.

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht vertragswesentliche sind, ist die Haftung von Assenagon auf Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung von Assenagon in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden beschränkt. Eine Haftung für Fremdveranstalter wird nicht übernommen. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.