
Wie verdienen Asset Manager Geld? Fondsgebühren und Provisionen einfach erklärt
Ausgabeaufschlag, Management Fee, Performance Fee und laufende Kosten: Wer in einen Investmentfonds investiert, begegnet unterschiedlichen Gebühren. Je nach Kostenart fließen diese an unterschiedliche Beteiligte, etwa an den Asset Manager selbst, an Banken oder an Finanzberater.
Der Asset Manager verdient vor allem über die Management Fee und je nach Fonds über eine Performance Fee. Ausgabeaufschläge und Vertriebsfolgeprovisionen können Banken oder Finanzberater vergüten. Vertriebsfolgeprovisionen können dabei bereits in der Management Fee enthalten sein und fallen dann nicht zusätzlich an. Weitere Kosten entstehen beispielsweise für Fondsadministration, Verwahrstelle oder Wirtschaftsprüfung.
Entscheidend ist daher nicht nur, welche Gebühr an wen fließt, sondern auch, wofür sie erhoben wird und welchen konkreten Nutzen Anleger davon haben. Die Management Fee vergütet beispielsweise die Umsetzung der Anlagestrategie und die laufende Betreuung des Fonds. Für Anleger bedeutet das: Sie übertragen diese Aufgaben an Spezialisten, statt jede einzelne Anlage selbst auszuwählen und zu überwachen. Wirtschaftsprüfungskosten entstehen für die unabhängige Prüfung des Fonds durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Für Anleger schafft diese Prüfung eine zusätzliche unabhängige Kontrolle und trägt dazu bei, die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung des Fonds zu erhöhen. Weitere Kosten finanzieren die Verwaltung und unabhängige Kontrolle des Fonds. Damit werden zentrale Abläufe des Fonds professionell abgewickelt und durch unabhängige Stellen kontrolliert.
Vom Fondskauf bis zur laufenden Anlage helfen fünf Fragen, diese Geldflüsse zu verstehen:
- Was ist ein Ausgabeaufschlag bei Fonds und wer bekommt ihn?
- Wie verdienen Asset Manager mit Management Fee und Performance Fee an Fonds?
- Wie verdienen Banken und Finanzberater an Fonds?
- Welche weiteren Fondskosten gibt es und wie beeinflussen sie die Wertentwicklung?
- Warum hat derselbe Fonds Anteilsklassen mit unterschiedlichen Gebühren?
Was ist ein Ausgabeaufschlag bei Fonds und wer bekommt ihn?
Bereits beim Kauf hängt der Geldfluss davon ab, welche Anteilsklasse ein Anleger erwirbt und über welchen Weg er diese kauft. Bei klassischen Anteilsklassen für Privatanleger kann ein Ausgabeaufschlag anfallen. Dieser vergütet typischerweise den Vertrieb, beispielsweise eine Vertriebsstelle wie eine Bank oder einen Vermittler. Der Asset Manager erhält ihn in der Regel nicht selbst.
Im Verkaufsprospekt ist der maximal mögliche Ausgabeaufschlag festgelegt. Dieser Höchstsatz muss jedoch nicht tatsächlich erhoben werden. Die Vertriebsstelle kann einen niedrigeren Aufschlag verlangen oder vollständig darauf verzichten.
Beispielrechnung: So wirkt sich der Ausgabeaufschlag auf die Anlagesumme aus
Bei einer Anlage von EUR 100.000 und einem Ausgabeaufschlag von zwei Prozent werden EUR 98.000 investiert. Die übrigen EUR 2.000 fließen typischerweise an den Vertriebsweg, beispielsweise an eine Bank oder einen Vermittler. Sind mehrere Vertriebsstellen beteiligt, kann der Betrag zwischen ihnen aufgeteilt werden.
Daneben können bei der depotführenden Bank Handels- oder Abwicklungskosten entstehen. Werden Fondsanteile über die Börse gekauft, kann zusätzlich ein Bid-Ask-Spread anfallen und somit die Erwerbskosten erhöhen.
Das gilt für ETFs ebenso wie für klassische Fonds, sofern diese über die Börse gehandelt werden. Ein entfallender Ausgabeaufschlag bedeutet daher nicht automatisch, dass beim Erwerb keine weiteren Kosten entstehen.
Wie verdienen Asset Manager mit Management Fee und Performance Fee an Fonds?
Die Vergütung eines Asset Managers besteht im Wesentlichen aus Management Fee und Performance Fee. Je nach Fonds können eine oder beide Komponenten vorgesehen sein.
- Management Fee: Eine wesentliche Einnahmequelle des Asset Managers ist die laufende Verwaltungsvergütung, auch Management Fee genannt. Sie wird in der Regel als Prozentsatz des verwalteten Vermögens berechnet. Steigt das verwaltete Vermögen bei gleichem Gebührensatz, steigen auch die Einnahmen aus der Management Fee. Eine laufende Vergütung kann auch bei negativer Wertentwicklung anfallen. Sie wird für die Dienstleistung des Fonds-Managements gezahlt, nicht ausschließlich für ein positives Anlageergebnis. Bei aktiv verwalteten Fonds gehören dazu insbesondere die Analyse und Auswahl von Anlagen, die laufende Überwachung des Portfolios und die Steuerung der Risiken im Rahmen der festgelegten Anlagestrategie. Anleger nutzen damit das Fachwissen und die technischen Möglichkeiten des Fonds-Managements, ohne die dafür erforderliche Arbeit selbst leisten zu müssen.
- Performance Fee: Je nach Fonds kommt eine erfolgsabhängige Vergütung hinzu, die Performance Fee. Sie kann auch Bestandteil eines Modells ohne feste Verwaltungsvergütung sein. Ob eine Performance Fee vorgesehen ist, welche Schwelle erreicht werden muss und wie stark der Asset Manager am darüberliegenden Ergebnis beteiligt wird, steht im Verkaufsprospekt. Als Maßstab kann beispielsweise eine feste Zielgröße oder ein Vergleichsindex dienen. Die Ausgestaltung einer Performance Fee ist durch eine europäische Behörde, die ESMA, reguliert und die Auszahlung unterliegt der Prüfung durch den jeweiligen Wirtschaftsprüfer. Der Asset Manager kann ihre Berechnung daher nicht frei festlegen.
Die Einnahmen aus der Management Fee sind jedoch nicht mit dem Unternehmensgewinn des Asset Managers gleichzusetzen. Davon finanziert er unter anderem die Gehälter der Fonds-Manager, weitere Mitarbeiter, Vertrieb, Gebäude und technische Infrastruktur.
Ein vereinfachtes Beispiel zeigt den Mechanismus:
Ein Fonds erzielt vor Abzug der Performance Fee eine Wertentwicklung von zehn Prozent. Die vereinbarte Schwelle liegt bei fünf Prozent. Damit liegt der Fonds fünf Prozentpunkte über der Schwelle. Davon erhält der Asset Manager zehn Prozent, also 0,5 Prozentpunkte. Nach Abzug der Performance Fee verbleibt im Beispiel eine Wertentwicklung von 9,5 Prozent.
Eine solche Vergütung kann bereits während des Jahres schrittweise berücksichtigt werden, die sogenannte Abgrenzung. Sinkt die maßgebliche Wertentwicklung anschließend wieder, wird der zuvor für die Performance Fee berücksichtigte Betrag entsprechend reduziert – das vorher abgegrenzte Vermögen wird dem Fonds und damit den Anlegern wieder gutgeschrieben. Wie das genau erfolgt und wann endgültig abgerechnet wird, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Performance-Fee-Regelung ab.
Auch Rückstände aus früheren Jahren können eine Rolle spielen. Bei einer entsprechenden High Water Mark-Regelung müssen diese zunächst aufgeholt werden, bevor erneut eine Performance Fee entsteht. Welche Rückstände zu berücksichtigen sind, richtet sich nach dem jeweiligen Modell.
Bei relativen Modellen kann eine Performance Fee auch bei negativer Wertentwicklung entstehen. Verliert ein Vergleichsindex beispielhaft 30 Prozent, der Fonds dagegen 20 Prozent, liegt der Fonds zehn Prozentpunkte vor dem Vergleichsindex.
Bei einer beispielhaften Beteiligung von zehn Prozent an dieser relativen Mehrleistung ergibt sich eine Performance Fee von einem Prozentpunkt. Vergütet wird in diesem Modell die bessere Entwicklung gegenüber dem Vergleichsindex, nicht ein absoluter Gewinn. Wichtig für den Anleger ist also, sich direkt oder über den Berater danach zu erkundigen, wie die Performance Fee ausgestaltet ist.
Wie verdienen Banken und Finanzberater an Fonds?
Der Ausgabeaufschlag ist nicht die einzige mögliche Vergütung des Vertriebs. Eine Vertriebsfolgeprovision, auch Bestandsprovision oder Retrozession genannt, fließt laufend vom Asset Manager an eine Vertriebsstelle, etwa eine Bank, Plattform oder einen Vermittler. Sie kann aus einem Teil der Management Fee finanziert werden.
- Provisionsbasierte Vergütung: Ein Fonds hat beispielhaft eine jährliche Management Fee von einem Prozent des verwalteten Vermögens. Davon können 0,4 Prozentpunkte als Vertriebsfolgeprovision an die Vertriebsstelle weitergegeben werden. Für den Anleger fallen dadurch nicht 1,4 Prozent an. Die 0,4 Prozentpunkte sind bereits in der Management Fee von einem Prozent enthalten.
Bei einem Plattformmodell läuft der Fondsvertrieb über eine Plattform, an die beispielsweise Berater oder Vermittler angebunden sein können. Die Vertriebsvergütung kann dabei weiter aufgeteilt werden. So kann die Plattform einen Teil einbehalten und einen anderen Teil an angeschlossene Vermittler weitergeben. Damit können Leistungen wie Beratung, laufende Kundenbetreuung, Informationen zum Fonds oder der Austausch mit dem Asset Manager vergütet werden.
- Honorarbasierte Vergütung: Bei der Honorarberatung bezahlt der Kunde seinen Berater direkt. Die Vergütung kann beispielsweise nach Zeit oder in Relation zum betreuten Vermögen vereinbart werden. Entscheidend ist der Vertrag zwischen Kunde und Berater beziehungsweise Vermögensverwalter.
Für solche Modelle können Clean Share-Klassen genutzt werden. Bei diesen ist keine entsprechende Vertriebsfolgeprovision vorgesehen; auch ein Ausgabeaufschlag kann entfallen. Die Beratungsleistung wird stattdessen separat durch den Kunden vergütet.
Im Kern stehen sich damit zwei Vergütungsmodelle gegenüber: Die Vergütung des Beraters durch Vertriebsprovisionen und die direkte Vergütung des Beraters oder Vermögensverwalters durch den Kunden.
Welche weiteren Fondskosten gibt es und wie beeinflussen sie die Wertentwicklung?
Neben Management Fee, Performance Fee und Vertriebsvergütung können weitere Kosten für den Betrieb eines Investmentfonds entstehen. Diese stellen nicht automatisch Einnahmen des Asset Managers dar. Ein Teil dieser Kosten finanziert zugleich unabhängige Prüf- und Kontrollmechanismen rund um den Fonds.
Weitere Kosten eines Investmentfonds können beispielsweise sein:
- Fondsadministration: Für die Administration des Fonds können eigene Kosten anfallen. Sie finanzieren die organisatorische Abwicklung des laufenden Fondsbetriebs.
- Verwahrstelle beziehungsweise Depotbank des Fonds: Sie ist vom Asset Manager getrennt und übernimmt eine Kontrollfunktion im Fondsprozess. Diese Trennung soll insbesondere Interessenkonflikte bei der Ermittlung des Fondspreises vermeiden. Die Depotbank des Fonds ist nicht mit der depotführenden Bank des einzelnen Anlegers zu verwechseln. Mit Verwahrung ist gemeint, dass die im Fonds befindlichen Wertpapiere, beispielsweise einzelne Aktien oder Anleihen, für den Fonds "verwahrt" werden.
- Wirtschaftsprüfung: Der Fonds trägt Kosten für den Wirtschaftsprüfer. Dieser prüft den Fonds und dessen Jahresbericht unabhängig. Anleger erhalten damit eine zusätzliche Kontrolle der Finanzberichterstattung des Fonds.
- Aufsichtsbezogene Kosten: Für die Regulierung und Beaufsichtigung eines Fonds können ebenfalls Kosten entstehen. Die damit verbundenen Kontrollmechanismen sollen dazu beitragen, dass die für den Fonds geltenden Vorgaben eingehalten werden.
- Taxe d'abonnement: Bei Luxemburger Fonds kann zusätzlich die Taxe d'abonnement als fondsbezogene Steuer anfallen. Dabei handelt es sich um eine Steuer, nicht um die Vergütung einer zusätzlichen Dienstleistung für den Anleger.
- Transaktionskosten: Beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren innerhalb des Fonds entstehen Handelskosten. Ihre Höhe kann sich je nach Asset-Klasse und gehandeltem Wertpapier unterscheiden. Bei einem Asset Manager ohne angebundenes eigenes Trading stellen diese Transaktionskosten nicht automatisch eine Einnahme des Asset Managers dar. Das heißt, der Asset Manager verdient diese Transaktionskosten nicht, sondern ist incentiviert, diese möglichst niedrig zu halten.
Welche Kosten sind bereits in der Nettowertentwicklung enthalten?
Kosten, die auf Ebene des Fonds anfallen, wirken sich bereits auf den Fondspreis und damit auf die ausgewiesene Nettowertentwicklung aus. Dazu gehören beispielsweise die Management Fee, eine gegebenenfalls anfallende Performance Fee sowie Kosten für Fondsadministration, Verwahrstelle, Wirtschaftsprüfung und Transaktionen. Auch eine aus der Management Fee finanzierte Vertriebsfolgeprovision fällt für den Anleger nicht noch einmal zusätzlich an.
Diese Kosten dürfen daher nicht noch einmal pauschal von einer bereits nach Kosten ausgewiesenen Wertentwicklung abgezogen werden.
Anleger begegnen darüber hinaus unterschiedlichen Kostenausweisen wie TER, Ongoing Charges sowie den Kostenangaben im Basisinformationsblatt. Diese können unterschiedliche Kostenbestandteile erfassen. Transaktionskosten werden in solchen Kosteninformationen teilweise modellbasiert ausgewiesen. Auch vorausschauende Angaben, ex ante, und rückblickende Angaben, ex post, können aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden voneinander abweichen.
Welche Kosten können zusätzlich auf Anlegerebene entstehen?
Von den bereits in der Nettowertentwicklung berücksichtigten Fondskosten zu unterscheiden sind Kosten, die beim einzelnen Anleger entstehen. Dazu können insbesondere ein Ausgabeaufschlag sowie Handels- oder Abwicklungskosten der depotführenden Bank gehören. Beim Kauf über die Börse kann außerdem ein Bid-Ask-Spread anfallen. Dieser kann durchaus höher als die Management Fee eines ganzen Jahres sein, wenn zu ungünstigen Zeitpunkten gehandelt wird, beispielsweise bei einem US-Aktien-Fonds vor dem Öffnen der US-Börse oder wenn es sich um einen exotischeren ETF/Fonds handelt. Diese Kosten sind nicht Bestandteil der Wertentwicklung des Fonds und können die tatsächlich erzielte Rendite des Anlegers mindern.
Warum hat derselbe Fonds Anteilsklassen mit unterschiedlichen Gebühren?
Unterschiedliche Anteilsklassen ermöglichen es, innerhalb desselben Fonds verschiedene Anlegerbedürfnisse abzubilden. Unterschiede können etwa Ausschüttungen, steuerliche Anforderungen, Mindestanlagebeträge oder das Vergütungsmodell betreffen. Für diese Varianten muss nicht jeweils ein eigener Fonds geschaffen werden.
Das ermöglicht Skalenvorteile. Bestimmte notwendige Betriebskosten, beispielsweise für die Wirtschaftsprüfung, können auf ein größeres gemeinsames Fondsvermögen verteilt werden. Die Anleger nutzen dieselbe Anlagestrategie, während ihre Anteilsklassen unterschiedliche Konditionen besitzen können.
- Klassische Retail-Anteilsklassen für Privatanleger können einen Ausgabeaufschlag und eine höhere Management Fee enthalten, aus der die Vertriebsfolgeprovision bezahlt wird.
- Clean Share-Klassen enthalten keine entsprechende Vertriebsfolgeprovision und können deshalb eine niedrigere Management Fee aufweisen. Sie werden nicht ausschließlich über Honorarberater erworben; auch ein selbst entscheidender Anleger kann eine solche Anteilsklasse nutzen, sofern sie bei seiner Bank verfügbar ist.
- Institutionelle Anteilsklassen können bestimmten Anlegergruppen vorbehalten oder erst ab höheren Mindestanlagebeträgen zugänglich sein. Von den größeren Volumina profitieren wiederum Anleger, die kleinere Beträge investieren, auf Grund der Skaleneffekte. Daneben gibt es teilweise besondere Anteilsklassen für frühe Investoren. Diese können günstigere Gebührenkonditionen besitzen und später für weitere Anlagen geschlossen werden.
- Bei No Load-Anteilsklassen entfällt der Ausgabeaufschlag. Dafür kann die laufende Vergütung beziehungsweise Vertriebsfolgeprovision höher ausfallen. Eine Anteilsklasse ohne Ausgabeaufschlag ist deshalb nicht automatisch insgesamt günstiger als eine Anteilsklasse mit Ausgabeaufschlag und niedrigeren laufenden Kosten.
Ein Gebührenvergleich betrachtet folglich nicht nur eine einzelne Position. Relevant sind auch die laufenden Kosten und eine gegebenenfalls separat vereinbarte Beratungsvergütung. Unterschiedliche Anteilsklassen bilden damit zugleich unterschiedliche Wege ab, Verwaltung, Vertrieb und Beratung zu bezahlen.
Fazit: Entscheidend ist, wer wofür bezahlt wird
Asset Manager verdienen vor allem über die Management Fee und je nach Fonds über eine Performance Fee. Andere Kosten einer Fondsanlage können dagegen Banken, Finanzberater oder weitere Beteiligte vergüten oder für den sicheren Betrieb des Fonds anfallen.
Wer die einzelnen Kostenarten und ihre Empfänger auseinanderhält, kann besser nachvollziehen, wie ein Asset Manager Geld verdient und welche weiteren Kosten bei einer Fondsanlage entstehen können.
Für Anleger ist deshalb nicht nur die Höhe der Kosten entscheidend, sondern auch die Gegenleistung: Welche Aufgaben werden für sie übernommen und welchen konkreten Nutzen haben sie davon? Höhere Gebühren allein sind kein Beleg für eine bessere Anlage.
Vier einfache Tipps für den Fondskauf
- Auf die Nettoergebnisse schauen: Entscheidend ist, welche Rendite der Fonds nach Kosten erzielt hat und welches Risiko dafür eingegangen wurde. Die laufenden Fondskosten sind in der Nettowertentwicklung bereits berücksichtigt und dürfen nicht noch einmal abgezogen werden. Bleiben Rendite und Risiko überzeugend, ist damit bereits ein großer Teil der Kostenfrage beantwortet.
- Die tatsächlichen Einstiegskosten prüfen: Beim Kauf können noch individuelle Einstiegskosten entstehen, insbesondere ein Ausgabeaufschlag oder bei einem Börsenkauf der Bid-Ask-Spread. Entscheidend ist, welche Kosten tatsächlich anfallen.
- Anteilsklassen vergleichen: Derselbe Fonds kann Anteilsklassen mit unterschiedlichen Gebühren besitzen. Eine Anteilsklasse ohne Ausgabeaufschlag ist nicht automatisch insgesamt günstiger.
- Die Performance Fee verstehen: Bei Fonds mit erfolgsabhängiger Vergütung lohnt sich ein Blick auf die konkrete Regelung im Verkaufsprospekt.
Machen Sie den Praxis-Check
Welche Strategie passt zu Ihnen?

Unsere konservative Lösung
Globale und vielfach ausgezeichnete Multi Asset-Strategie für konservative Anleger, die ein moderates Risiko akzeptieren. (Für Privatanleger aus Deutschland: Steuerliche Teilfreistellung i. H. v. 15 %.)

Unsere ausgewogene Lösung
Globale und vielfach ausgezeichnete Multi Asset-Strategie für wachstumsorientiertere Anleger, die etwas mehr Volatilität akzeptieren. (Für Privatanleger aus Deutschland: Steuerliche Teilfreistellung i. H. v. 15 %.)

Unsere offensive Lösung
Globale und vielfach ausgezeichnete Multi Asset-Strategie für renditeorientiertere Anleger mit höherer Risikobereitschaft. (Für Privatanleger aus Deutschland: Steuerliche Teilfreistellung i. H. v. 30 %.)
