
Altersvorsorgedepot: ETFs, Fonds und Anlagestrategien erklärt
Bei der Kapitalanlage für den Ruhestand greift die Frage "ETF oder aktiver Fonds?" allein zu kurz. Zunächst kommt es darauf an, in welche Märkte das Geld investiert werden soll, welche Schwankungen tragbar sind und wann das Kapital benötigt wird. Erst daraus ergibt sich, welche Fonds eine passende Rolle in der Altersvorsorge übernehmen können.
Das Altersvorsorgedepot, das ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden kann, eröffnet dafür einen staatlich geförderten Rahmen ohne Kapitalgarantie. Die Kapitalanlage ist jedoch nicht beliebig: Das Gesetz legt die zulässigen Anlagen fest, und der jeweilige Vertrag bestimmt die tatsächlich verfügbaren Auswahlmöglichkeiten. Ein grundsätzlich zulässiger ETF muss deshalb nicht bei jedem Anbieter verfügbar sein.
Für die Auswahl sind damit drei Ebenen zu unterscheiden: Die gesetzlichen Voraussetzungen, das konkrete Fondsangebot und die persönliche Eignung der Anlagestrategie.
Im Mittelpunkt stehen fünf Fragen:
Welche ETFs und Fonds sind im Altersvorsorgedepot zulässig?
Im Altersvorsorgedepot dürfen nur Anlagen eingesetzt werden, die zur gesetzlichen Positivliste gehören. Diese Liste ist abschließend. Die Bezeichnung "ETF", "aktiver Fonds" oder "Multi Asset-Fonds" reicht deshalb nicht aus, um die Zulässigkeit eines Produktes festzustellen. Entscheidend sind dessen rechtliche Einordnung und die zusätzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen.
Eine zentrale Gruppe bilden sogenannte OGAW. Die Abkürzung steht für "Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren"; international wird dafür die Bezeichnung UCITS verwendet. Diese Fonds müssen in Deutschland vertrieben werden dürfen und im europäischen Basisinformationsblatt höchstens der Risikoklasse fünf zugeordnet sein. Das Basisinformationsblatt enthält standardisierte Angaben zum jeweiligen Anlageprodukt.
Zu dieser Gruppe können sowohl ETFs, also börsengehandelte Fonds, als auch aktiv gemanagte Fonds gehören. Die gesetzliche Regelung verlangt somit nicht, dass das gesamte Altersvorsorgedepot ausschließlich aus ETFs besteht. Umgekehrt ist nicht jeder ETF automatisch zulässig. Auch ein börsengehandelter Fonds muss die Anforderungen an die Produktkategorie und die Risikoeinstufung erfüllen.
Daneben sind bestimmte offene Publikums-AIF sowie offene europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) zulässig. Auch diese müssen im Basisinformationsblatt höchstens der Risikoklasse fünf zugeordnet sein. Ergänzend sind bestimmte auf Euro lautende Schuldverschreibungen öffentlicher Emittenten zugelassen, beispielsweise des Bundes, der Länder und Gemeinden, anderer Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie bestimmter europäischer Institutionen. Ein Verrechnungskonto ist zulässig, wenn es Bestandteil des Altersvorsorgedepot-Vertrags ist.
Direkte Anlagen in Einzelaktien oder Kryptowährungen gehören dagegen nicht zur Positivliste. Das schließt eine Beteiligung am Aktienmarkt über einen zulässigen Aktienfonds oder ETF nicht aus. Ebenso wenig bedeutet die gesetzliche Zulässigkeit, dass eine Anlage verlustfrei wäre: Das Altersvorsorgedepot bleibt eine Kapitalanlage ohne zugesagtes Mindestkapital zum Ende der Ansparphase.
Wer entscheidet über die Anlage und wie funktioniert das Standarddepot?
Beim Altersvorsorgedepot wählt grundsätzlich der Anbieter die Anlagen aus. Der Vertrag kann dem Anleger jedoch ausdrücklich eine eigene Auswahl ermöglichen. Nutzt er diese Option, entscheidet er innerhalb der vertraglich vereinbarten Anlagemöglichkeiten selbst. Der Name "Depot" bedeutet daher nicht automatisch, dass sämtliche gesetzlich zulässigen Fonds frei gekauft werden können.
Für die Vertragsauswahl ist diese Unterscheidung wesentlich. Ein breites gesetzliches Anlageuniversum kann auf ein deutlich engeres Fondsangebot des Anbieters treffen. Wer bestimmte Anlagestrategien umsetzen möchte, muss deshalb sowohl die verfügbaren Produkte als auch die eigenen Entscheidungsrechte betrachten. Die Frage, wer die Anlagen auswählt, ist von der Frage zu trennen, welche Anlagen grundsätzlich erlaubt sind.
Eine stärker vorgegebene Variante ist das Standarddepot. Hier legt der Anbieter genau zwei UCITS-Fonds fest: Einen Fonds der Risikoklasse eins oder zwei und einen Fonds der Risikoklasse drei, vier oder fünf. Damit werden ein eher vorsichtiges und ein stärker chancenorientiertes Anlageprofil miteinander kombinierbar. Die Vorgabe betrifft die rechtliche Fondskategorie und die Risikoklassen, nicht eine ausschließliche Verwendung passiver ETFs.
Der Anleger darf über die Aufteilung seiner Beiträge und Zulagen zwischen diesen beiden Fonds entscheiden. Trifft er keine eigene Entscheidung, gilt die vertraglich vorgesehene Standardaufteilung. Zusätzlich ist eine schrittweise risikoärmere Aufteilung vor der Auszahlung vorgesehen, von deren Voreinstellungen der Anleger abweichen kann. Die Standardisierung reduziert damit den Entscheidungsbedarf, schafft aber keine Kapitalgarantie.
Wann kommen ETFs, aktive Fonds oder Multi Asset-Fonds infrage?
Die Auswahl beginnt mit der gewünschten Aufteilung auf unterschiedliche Asset-Klassen, beispielsweise Aktien und Anleihen. Diese Aufteilung wird auch als Asset Allocation bezeichnet. Sie bestimmt zusammen mit der konkreten Umsetzung das Rendite-Risiko-Profil des Portfolios. Die Entscheidung zwischen passiver Indexabbildung und aktivem Portfolio Management ist ein weiterer Schritt, nicht der Ausgangspunkt jeder Anlageentscheidung.
Breit diversifizierte, passiv verwaltete ETFs können einen transparenten und typischerweise kostengünstigen Zugang zu einem bestimmten Markt ermöglichen. Ihr Ansatz besteht darin, einen Index abzubilden. Welche Regionen, Branchen oder Wertpapiere damit im Portfolio vertreten sind, hängt vom gewählten Index ab. Die Bezeichnung "ETF" allein beantwortet daher noch nicht, wie breit die Anlage gestreut ist und welche Risiken sie enthält.
Aktiv gemanagte Fonds kommen dagegen infrage, wenn ein bestimmter Investmentprozess, eine aktive Titelauswahl oder eine gezielte Risikosteuerung gewünscht wird. Auch die Aufteilung zwischen verschiedenen Märkten kann aktiv gesteuert werden. Entscheidend ist dabei, ob der erwartete Mehrwert die zusätzlichen Kosten rechtfertigt. Aus aktivem Management allein folgt weder eine höhere Rendite noch ein geringeres Verlustrisiko.
Multi Asset-Fonds verbinden unterschiedliche Asset-Klassen innerhalb eines Fonds. Sie können beispielsweise die laufende Aufteilung zwischen Aktien und Anleihen übernehmen. Für Anleger bedeutet dies, dass sie diese Steuerung an das Fonds-Management delegieren. Welche Chancen und Risiken daraus entstehen, hängt von der konkreten Strategie und dem vorgesehenen Anlagemix ab.
Die Begriffe beschreiben somit unterschiedliche Eigenschaften: Ein indexorientierter ETF steht für eine bestimmte Umsetzung der Kapitalanlage, aktives Management für einen Entscheidungsprozess und Multi Asset für die Verbindung mehrerer Asset-Klassen. Keine dieser Bezeichnungen ersetzt die Prüfung der gesetzlichen Zulässigkeit oder der persönlichen Eignung. Eine pauschale Rangfolge lässt sich daraus nicht ableiten.
Worauf kommt es bei der Fondsauswahl an?
Vergangene Wertentwicklung allein ist kein verlässlicher Maßstab für zukünftige Ergebnisse. Entscheidend ist zunächst, was ein Fonds tatsächlich enthält und welche Rolle er im Vorsorgeportfolio übernehmen soll. Relevant sind unter anderem die enthaltenen Asset-Klassen, Regionen, Branchen und Währungen, die Breite der Diversifikation sowie das damit verbundene Risiko.
Bei einem indexorientierten ETF sind insbesondere der zugrunde liegende Index, die Replikationsmethode und die tatsächliche Abweichung von der Indexentwicklung relevant. Bei aktiv gemanagten Fonds spielen dagegen beispielsweise der Investmentprozess, die Portfolio-Ausrichtung und die konsequente Umsetzung der Strategie eine wichtige Rolle. Bei Anleihefonds kommen unter anderem Bonität sowie Laufzeit- und Zinsrisiken hinzu. Je nach Fonds unterscheiden sich daher auch die entscheidenden Auswahlkriterien.
Auch die Kosten sollten nicht isoliert betrachtet werden. Für Anleger ist letztlich entscheidend, welche Rendite nach Kosten und unter Berücksichtigung des eingegangenen Risikos verbleibt. Bei ansonsten vergleichbarer Wertentwicklung wirken sich niedrigere laufende Kosten positiv auf die Nettorendite aus. Eine ausschließliche Fokussierung auf möglichst niedrige Kosten kann jedoch das investierbare Universum einschränken. Bestimmte Investmentthemen oder aktiv gesteuerte Strategien können höhere Kosten verursachen, zugleich aber zusätzliche Renditechancen eröffnen. Höhere Kosten sind damit nicht automatisch nachteilig, müssen jedoch durch einen entsprechenden Mehrwert gerechtfertigt werden.
Gerade bei langen Anlagezeiträumen kommt es deshalb darauf an, Renditechancen, Risiken und Kosten gemeinsam zu betrachten. Ziel sollte nicht sein, die Kosten um jeden Preis zu minimieren, sondern ein möglichst attraktives langfristiges Anlageergebnis nach Kosten zu erreichen. Ob ein Fonds dazu beitragen kann, hängt von seiner Strategie, seinem Risikoprofil und seiner Einbindung in das gesamte Portfolio ab.
Beim Altersvorsorgedepot kommt zusätzlich die Vertragsebene hinzu. Neben den Kosten der eingesetzten Fonds beeinflussen auch die Kosten und Regeln des Altersvorsorgevertrags das Ergebnis für den Anleger. Ebenso relevant sind die verfügbaren Anlagemöglichkeiten, Wechseloptionen und eine mögliche Risikoreduzierung vor dem Ruhestand.
Für das Standarddepot gilt eine gesetzliche Obergrenze der Effektivkosten von einem Prozent. Effektivkosten beschreiben die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten bis zum Beginn der Auszahlungsphase. Diese Grenze gilt nicht für jedes Altersvorsorgedepot. Sie sagt außerdem nichts darüber aus, welches Anlageergebnis ein konkretes Angebot erzielt. Für den Anleger bleibt daher entscheidend, welche Nettorendite nach allen Kosten und unter Berücksichtigung der eingegangenen Risiken tatsächlich verbleibt.
Wie sollte die Aktienquote zum Anlagehorizont passen?
Beim regulären Altersvorsorgedepot gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene, für alle Anleger einheitliche Aktienquote. Ein längerer Anlagehorizont kann eine höhere Aktienquote ermöglichen, wenn größere zwischenzeitliche Verluste finanziell und persönlich tragbar sind. Die verbleibende Zeit bis zum Ruhestand ist deshalb wichtig, aber nicht das einzige Entscheidungskriterium.
Wer noch mehrere Jahrzehnte bis zum Kapitalbedarf hat, verfügt grundsätzlich über mehr zeitlichen Spielraum als jemand kurz vor der Auszahlung. Daraus folgt jedoch keine Garantie, dass Verluste rechtzeitig wieder aufgeholt werden. Mit näher rückendem Kapitalbedarf gewinnt das Risiko eines starken Kursrückganges an Bedeutung, weil dieser die verfügbaren Mittel unmittelbar beeinflussen kann.
Beim Standarddepot gibt es dafür eine gesetzliche Voreinstellung. Fünf Jahre vor der Auszahlungsphase dürfen standardmäßig höchstens 50 Prozent des gebildeten Kapitals im chancenorientierteren Fonds investiert sein. Zwei Jahre vor der Auszahlungsphase und zu deren Beginn beträgt die entsprechende Obergrenze jeweils 30 Prozent. Der Anleger kann vom Anbieter die Vereinbarung anderer Prozentsätze verlangen.
Diese Werte sind ausdrücklich keine unmittelbaren Grenzen für die Aktienquote. Sie beziehen sich auf den Kapitalanteil im Fonds der Risikoklasse drei bis fünf. Wie hoch der tatsächliche Aktienanteil des gesamten Depots ist, hängt zusätzlich davon ab, wie die beiden Fonds investieren. Fondsaufteilung und Aktienquote dürfen deshalb nicht gleichgesetzt werden.
Für die persönliche Anlagestrategie bleiben die Verlusttragfähigkeit, andere sichere Alterseinkünfte und der geplante Auszahlungsbedarf entscheidend. Auch im Ruhestand kann der zeitliche Bedarf unterschiedlich sein: Kapital für kurzfristige Zahlungen erfüllt eine andere Aufgabe als Vermögen, das erst viele Jahre später benötigt wird. Eine allein aus dem Lebensalter abgeleitete Aktienquote würde diese Unterschiede nicht ausreichend berücksichtigen.
Fazit: Zulässigkeit und Eignung sind nicht dasselbe
Im Altersvorsorgedepot können ETFs, aktiv gemanagte Fonds und Multi Asset-Fonds unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Voraussetzung ist jeweils, dass das konkrete Produkt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und im gewählten Vertrag verfügbar ist. Erst danach stellt sich die Frage, ob es zum gewünschten Rendite-Risiko-Profil passt.
Entscheidend ist daher nicht die Produktbezeichnung allein. Eine nachvollziehbare Kapitalanlage verbindet die passende Aufteilung auf Asset-Klassen mit tragbaren Risiken, angemessenen Kosten und einem zum Kapitalbedarf passenden Anlagehorizont. Das Standarddepot kann Entscheidungen vereinfachen, nimmt Anlegern diese grundlegende Abwägung aber nicht ab.
Weiterführende Fragen zum Altersvorsorgedepot
Die Auswahl der Kapitalanlage ist nur ein Teil der privaten Altersvorsorge. Ebenso wichtig sind Förderung, bestehende Verträge und die Frage, wie das angesparte Vermögen später genutzt werden soll.
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