
Wie kann eine Stiftung laufende Erträge erzielen und ihr Vermögen langfristig möglichst erhalten?
Die strategische Portfolio-Ausrichtung beantwortet, wie das Stiftungsvermögen investiert werden soll. Für die praktische Stiftungsarbeit ist jedoch eine zweite Ebene ebenso wichtig: Wie werden schwankende Kapitalerträge in ein möglichst verlässliches Budget für Förderprojekte übersetzt?
Eine hohe Ausschüttung allein ist dafür kein Qualitätsmerkmal. Sie kann die Fördermöglichkeiten kurzfristig erhöhen, zugleich aber die künftige Ertragskraft schwächen, wenn sie dauerhaft nicht durch die Entwicklung des Vermögens getragen wird. Umgekehrt kann eine Stiftung unnötig Handlungsspielraum verlieren, wenn vorhandene Erträge und Liquiditätsreserven nicht systematisch in die Förderplanung einbezogen werden.
Der entscheidende Mehrwert entsteht deshalb an der Schnittstelle zwischen Kapitalanlage und Mittelverwendung. Die Stiftung benötigt einen Ausschüttungsplan, der ihren tatsächlichen Finanzierungsbedarf, die verfügbaren Ertragsquellen, rechtliche Vorgaben und den zeitlichen Ablauf ihrer Zahlungen miteinander verbindet.
Für eine tragfähige Ausschüttungsplanung sind vor allem fünf Fragen entscheidend:
Wie wird aus dem Förderbedarf ein belastbarer Ausschüttungsplan?
Was unterscheidet Ertrag, Ausschüttung und verfügbare Liquidität?
Wie lassen sich schwankende Kapitalerträge in möglichst stabile Förderbudgets übersetzen?
Welche Rolle spielen Rücklagen und die zeitnahe Mittelverwendung?
Wie werden ausgeschüttete Mittel bis zur Zweckverwendung gesteuert?
Wie wird aus dem Förderbedarf ein belastbarer Ausschüttungsplan?
Eine tragfähige Ausschüttungsplanung beginnt nicht bei der Ausschüttung eines Fonds. Sie beginnt bei den satzungsgemäßen Aufgaben der Stiftung.
Zunächst sollte die Stiftung ermitteln, welche finanziellen Verpflichtungen im kommenden Planungszeitraum tatsächlich bestehen. Dazu gehören regelmäßig wiederkehrende Ausgaben ebenso wie bereits zugesagte Förderungen, mehrjährige Projekte und absehbare einmalige Zahlungen.
Dabei ist zwischen festen und flexiblen Ausgaben zu unterscheiden. Personalkosten, Mietverpflichtungen oder verbindlich zugesagte Fördermittel lassen sich häufig nicht kurzfristig reduzieren. Neue Projekte oder zusätzliche Fördermaßnahmen können dagegen gegebenenfalls an die tatsächlich verfügbaren Mittel angepasst werden.
Aus dieser Unterscheidung entsteht ein belastbareres Förderbudget. Die Stiftung erkennt, welcher Mindestbetrag verlässlich verfügbar sein muss und welcher Teil ihrer Tätigkeit von der Entwicklung der Kapitalerträge abhängig bleiben kann.
Neben der Höhe ist der Zeitpunkt der Zahlungen wichtig. Eine Stiftung kann im Jahresverlauf über ausreichende Erträge verfügen und dennoch vorübergehend ein Liquiditätsproblem haben. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Fonds erst zum Jahresende ausschüttet, die Förderprojekte aber bereits monatlich finanziert werden müssen.
Der Ausschüttungsplan sollte deshalb einen Zahlungs- beziehungsweise Liquiditätskalender enthalten. Dieser stellt erwartete Mittelzuflüsse und geplante Ausgaben einander gegenüber. So wird sichtbar, wann ein zeitlicher Überbrückungsbedarf entsteht.
Auch weitere Einnahmen der Stiftung sind einzubeziehen. Ausschüttungen aus der Kapitalanlage sind häufig eine wichtige, aber nicht zwingend die einzige Finanzierungsquelle. Spenden, Mieterträge oder andere regelmäßige Zuflüsse können den kurzfristigen Liquiditätsbedarf beeinflussen.
Erst nach dieser Bestandsaufnahme sollte beurteilt werden, welche Ausschüttungen aus dem Stiftungsvermögen benötigt werden. Die Reihenfolge ist entscheidend: Nicht die angebotene Ausschüttung eines Produktes bestimmt den Förderbedarf, sondern der Förderbedarf bildet den Ausgangspunkt für die Ausschüttungsplanung.
Eine feste Ausschüttungsquote kann dabei Orientierung geben. Sie sollte jedoch nicht unabhängig von Vermögensentwicklung, Inflation, Kosten und tatsächlichem Mittelbedarf angewandt werden. Eine rein mechanische Regel kann in guten Jahren zu unnötig hohen und in schwachen Jahren zu nicht tragfähigen Ausschüttungen führen.
Was unterscheidet Ertrag, Ausschüttung und verfügbare Liquidität?
Ertrag, Ausschüttung und Liquidität werden häufig gleichgesetzt. Für eine Stiftung bezeichnen sie jedoch unterschiedliche Größen.
Der wirtschaftliche Ertrag umfasst die Wertentwicklung der Kapitalanlage. Dazu können laufende Zinsen und Dividenden ebenso gehören wie positive oder negative Kursveränderungen. Auch Kosten wirken sich auf das wirtschaftliche Ergebnis aus.
Eine Ausschüttung ist dagegen ein tatsächlicher Geldzufluss. Sie beschreibt den Betrag, den ein Fonds, ein Unternehmen oder ein anderer Vermögenswert an die Stiftung auszahlt.
Die Höhe der Ausschüttung lässt nicht automatisch erkennen, wie sich das Vermögen insgesamt entwickelt hat. Ein Fonds kann ausschütten und gleichzeitig im Wert steigen. Er kann aber auch eine Ausschüttung vornehmen, obwohl der Anteilwert sinkt.
Für die Beurteilung muss daher geklärt werden, aus welchen Bestandteilen die Ausschüttung stammt. Sie kann durch laufende Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne getragen werden. Je nach Konstruktion kann sie auch mit einer Verringerung der Vermögenssubstanz verbunden sein.
Auch eine als Dividende bezeichnete Zahlung ist nicht in jedem Fall wirtschaftlich, handelsrechtlich oder steuerlich wie ein laufender Ertrag zu behandeln. Ausschüttungen können beispielsweise aus einer Rückzahlung von Einlagen stammen. Für Stiftungen kann die korrekte Einordnung Auswirkungen auf Mittelverwendung und Rücklagenbildung haben.
Hinzu kommt die verfügbare Liquidität. Sie bezeichnet die Mittel, über die die Stiftung zum benötigten Zeitpunkt tatsächlich verfügen kann. Ein wirtschaftlicher Ertrag ist nicht automatisch liquide. Ein nicht realisierter Kursgewinn erhöht beispielsweise den Vermögenswert, steht aber noch nicht als Geldbetrag für ein Förderprojekt bereit.
Umgekehrt ist nicht jeder liquide Zufluss frei für den Stiftungszweck einsetzbar. Es kann sich um zweckgebundene Mittel, eine Zustiftung, eine Rückzahlung von Vermögen oder einen anderen Zufluss mit besonderen Vorgaben handeln.
Auch Umschichtungsgewinne müssen differenziert betrachtet werden. Nach § 83c BGB können Zuwächse aus der Umschichtung des Grundstockvermögens für den Stiftungszweck verwendet werden, soweit die Satzung dies nicht ausschließt und die Erhaltung des Grundstockvermögens gewährleistet bleibt. Daraus folgt keine pauschale Freigabe jedes realisierten Kursgewinns.
Für die Ausschüttungssteuerung sollte die Stiftung daher drei Perspektiven getrennt auswerten: die wirtschaftliche Gesamtentwicklung des Vermögens, die tatsächlichen Ausschüttungen und die für konkrete Ausgaben verfügbare Liquidität.
Erst diese gemeinsame Betrachtung zeigt, ob die Ausschüttungspolitik langfristig tragfähig ist. Eine hohe Auszahlung kann die Förderarbeit kurzfristig erleichtern und dennoch problematisch sein, wenn das Vermögen nach Ausschüttungen, Kosten und Inflation kontinuierlich an Ertragskraft verliert.
Wie lassen sich schwankende Kapitalerträge in möglichst stabile Förderbudgets übersetzen?
Kapitalerträge entwickeln sich nicht in jedem Jahr gleich. Förderprojekte benötigen dagegen häufig eine verlässlichere Finanzierung. Eine zentrale Aufgabe der Ausschüttungsplanung besteht deshalb darin, diese unterschiedlichen Rhythmen miteinander zu verbinden.
Eine Stiftung sollte ihre wiederkehrenden Verpflichtungen nicht vollständig an einem besonders guten Kapitalmarktjahr ausrichten. Andernfalls können dauerhaft höhere Ausgaben entstehen, die in einem schwächeren Jahr nicht mehr durch die verfügbaren Mittel gedeckt sind.
Umgekehrt muss ein einzelnes schwaches Jahr nicht zwangsläufig zu einem sofortigen Abbruch langfristiger Förderprojekte führen. Voraussetzung ist, dass die Stiftung in ihrer Finanzplanung frühzeitig Spielraum für schwankende Erträge geschaffen hat.
Eine mögliche Vorgehensweise ist die Trennung zwischen einem Grundbudget und einem flexiblen Förderbudget. Das Grundbudget deckt regelmäßig wiederkehrende Verpflichtungen. Zusätzliche Projekte werden abhängig von den verfügbaren Mitteln, vorhandenen Rücklagen und der Entwicklung des Stiftungsvermögens beschlossen.
Auch ein interner Ausschüttungskorridor kann die Planung unterstützen. Statt einen unveränderlichen Betrag festzuschreiben, definiert die Stiftung einen Zielbereich. Innerhalb dieses Bereiches kann sie die tatsächliche Ausschüttung an Mittelbedarf, Ertragslage und Vermögensentwicklung anpassen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Orientierung an einem mehrjährigen Bezugswert. Dadurch bestimmt nicht ausschließlich die Entwicklung eines einzelnen Jahres das Förderbudget. Besonders positive oder negative Kapitalmarktphasen wirken weniger unmittelbar auf die laufende Stiftungsarbeit.
Ein solcher Ansatz darf Verluste oder fehlende Erträge nicht verdecken. Eine Glättung ist nur tragfähig, wenn die langfristige Entwicklung des Vermögens regelmäßig überprüft wird. Werden Ausschüttungen über mehrere Jahre stärker aus Reserven oder Vermögensverkäufen finanziert, muss die Stiftung ihre Planung anpassen.
Auch die Ausschüttungsfrequenz sollte aus dem Zahlungsbedarf abgeleitet werden. Vierteljährliche Ausschüttungen sind nicht automatisch vorteilhafter als eine jährliche Zahlung. Entscheidend ist, ob Zeitpunkt und Höhe zu den geplanten Ausgaben passen.
Erhält die Stiftung Mittel deutlich früher als benötigt, entsteht zusätzlicher Aufwand für deren Zwischenanlage. Fließen die Ausschüttungen zu spät, muss sie operative Liquidität vorhalten oder Vermögenswerte zu einem möglicherweise ungünstigen Zeitpunkt veräußern.
Die Regeln für Ausschüttungen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Dazu gehört, wer den jährlichen Ausschüttungsbedarf festlegt, welche Daten berücksichtigt werden und unter welchen Umständen vom bisherigen Plan abgewichen werden darf.
Eine solche Regel ersetzt keine Entscheidung des zuständigen Stiftungsgremiums. Sie schafft jedoch eine nachvollziehbare Grundlage und verhindert, dass das Förderbudget ausschließlich von kurzfristigen Marktbewegungen oder spontanen Einschätzungen abhängt.
Welche Rolle spielen Rücklagen und die zeitnahe Mittelverwendung?
Rücklagen können helfen, schwankende Erträge und planbare Förderausgaben miteinander zu verbinden. Sie sind jedoch kein frei verwendbares Zwischenkonto für sämtliche nicht ausgegebenen Mittel.
Für steuerbegünstigte Körperschaften gilt grundsätzlich das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Nach § 55 AO müssen die betreffenden Mittel grundsätzlich spätestens in den beiden auf den Zufluss folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke eingesetzt werden. Diese besondere Vorgabe gilt nach der aktuellen gesetzlichen Regelung nicht für Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von höchstens EUR 100.000. Andere Anforderungen an die satzungsgemäße Mittelverwendung bleiben davon unberührt.
Damit müssen entsprechende Mittel nicht zwingend noch im Jahr ihres Zuflusses vollständig ausgegeben werden. Der gesetzliche Zeitraum eröffnet einen gewissen Planungsspielraum. Er sollte dennoch nicht mit einer allgemeinen Erlaubnis zur dauerhaften Ansammlung von Mitteln verwechselt werden.
§ 62 AO erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Bildung verschiedener Rücklagen. Dazu gehören unter anderem Rücklagen für konkret geplante satzungsgemäße Vorhaben, Wiederbeschaffungsrücklagen und freie Rücklagen innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Rücklagenart.
Eine zweckgebundene Rücklage kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn eine Stiftung ein größeres Projekt vorbereitet, dessen Finanzierung sich über mehrere Jahre erstreckt. Voraussetzung ist eine ausreichend konkrete Planung zum Zeitpunkt der Rücklagenbildung.
Rücklagen können außerdem dazu beitragen, das Förderbudget weniger abhängig von den Erträgen eines einzelnen Jahres zu machen. In einem ertragsstärkeren Jahr können im rechtlich zulässigen Rahmen Mittel zurückbehalten werden, die später zur Finanzierung bereits geplanter Aufgaben dienen.
Dabei ist eine saubere Zuordnung entscheidend. Grundstockvermögen, sonstiges Vermögen, zeitnah zu verwendende Mittel und Rücklagen folgen nicht automatisch denselben Regeln. Ein Geldbetrag kann wirtschaftlich verfügbar erscheinen und dennoch einer besonderen Bindung unterliegen.
Die Stiftung sollte deshalb dokumentieren, aus welcher Quelle die Mittel stammen, welchem Vermögensbereich sie zugeordnet sind und für welchen Zweck sie eingesetzt oder zurückgelegt werden. Das erleichtert die Ausschüttungsplanung und reduziert das Risiko, gebundene und frei verfügbare Mittel miteinander zu vermischen.
Die konkrete rechtliche, steuerliche und rechnungslegungsbezogene Behandlung hängt von Stiftungsform, Satzung, Gemeinnützigkeitsstatus und Art des Zuflusses ab. Allgemeine Ausschüttungsregeln können daher die Prüfung des Einzelfalles nicht ersetzen.
Wie werden ausgeschüttete Mittel bis zur Zweckverwendung gesteuert?
Mit der Gutschrift einer Ausschüttung auf dem Stiftungskonto endet die Vermögenssteuerung nicht. Häufig liegen zwischen dem Zahlungseingang und der tatsächlichen Verwendung mehrere Wochen oder Monate.
Die Stiftung sollte deshalb festlegen, welcher Teil der verfügbaren Mittel unmittelbar für laufende Zahlungen benötigt wird. Dieser Betrag muss kurzfristig erreichbar sein und sollte keinen erheblichen Wertschwankungen ausgesetzt werden.
Mittel für bereits beschlossene, aber erst später fällige Projekte können getrennt davon betrachtet werden. Ihre Anlagefrist richtet sich nach dem erwarteten Zahlungstermin. Je näher dieser Termin liegt, desto stärker rücken Verfügbarkeit und begrenzte Wertschwankungen in den Vordergrund.
Langfristiges Stiftungsvermögen folgt dagegen einer anderen Logik. Es sollte nicht allein deshalb in kurzfristiger Liquidität gehalten werden, weil einzelne Förderzahlungen bevorstehen. Die Trennung der Zeithorizonte verhindert, dass langfristige Renditechancen und kurzfristige Zahlungsfähigkeit miteinander vermischt werden.
Für die Zwischenanlage können je nach Zeithorizont beispielsweise Bankguthaben, Termingelder, kurzfristige Anleihen oder Geldmarktfonds infrage kommen. Die Auswahl sollte sich nicht allein am angebotenen Zinssatz orientieren.
Wichtig sind auch Verfügbarkeit, Laufzeit, Bonität, Kosten und mögliche Konzentrationsrisiken. Selbst kurzfristige Instrumente sind nicht vollständig risikofrei. Eine höhere Verzinsung kann mit zusätzlichen Kredit-, Liquiditäts- oder Marktrisiken verbunden sein.
Ein praktisches Problem entsteht häufig durch die automatische Ansammlung von Ausschüttungen auf einem kaum verzinsten Konto. Das kann sinnvoll sein, wenn die Mittel kurzfristig benötigt werden. Bleiben größere Beträge jedoch über längere Zeit ungenutzt, kann dies die Ertragskraft der Stiftung beeinträchtigen.
Das gegenteilige Problem besteht darin, kurzfristig benötigte Mittel erneut langfristig oder schwankungsintensiv anzulegen. Muss die Stiftung diese Anlage kurz vor einer Förderzahlung veräußern, kann ein ungünstiger Marktzeitpunkt die geplante Mittelverwendung erschweren.
Eine regelmäßige Liquiditätsvorschau schafft hier Transparenz. Sie zeigt den aktuellen Bestand, erwartete Ausschüttungen, bereits gebundene Mittel und bevorstehende Zahlungen. Dadurch kann die Stiftung frühzeitig erkennen, ob überschüssige Liquidität oder ein Finanzierungsbedarf entsteht.
Auch Zuständigkeiten sollten klar geregelt sein. Es muss feststehen, wer Ausschüttungen überwacht, über die Zwischenanlage entscheidet und die rechtzeitige Bereitstellung für Förderprojekte sicherstellt.
Im Reporting sollten Ausschüttungen deshalb nicht nur als Ertrag ausgewiesen werden. Sinnvoll ist zusätzlich eine Darstellung, welche Beträge frei verfügbar, bereits verplant, einer Rücklage zugeführt oder kurzfristig angelegt sind.
So entsteht eine Verbindung zwischen Kapitalanlage, Rechnungslegung und operativer Stiftungsarbeit. Genau diese Verbindung macht aus einer Ausschüttung ein tatsächlich nutzbares und planbares Förderbudget.
Vermögenserhalt beginnt bei einer tragfähigen Ausschüttungsplanung
Laufende Erträge allein sichern weder die Förderfähigkeit noch den langfristigen Vermögenserhalt einer Stiftung. Entscheidend ist, wie Erträge, Ausschüttungen und Liquidität aufeinander abgestimmt werden.
Eine Stiftung sollte zunächst ihren tatsächlichen Mittelbedarf und dessen zeitlichen Verlauf bestimmen. Erst anschließend lässt sich beurteilen, welche Ausschüttungen benötigt werden und ob diese durch die langfristige Entwicklung des Vermögens getragen werden können.
Ertrag und Ausschüttung dürfen dabei nicht gleichgesetzt werden. Ebenso wichtig ist die Frage, ob ein Geldzufluss frei verfügbar, rechtlich gebunden oder einem bestimmten Vermögensbereich zuzuordnen ist.
Mehrjährige Planungsansätze, ein flexibles Förderbudget und rechtlich zulässige Rücklagen können Schwankungen abfedern. Sie dürfen jedoch nicht dazu führen, dass eine dauerhaft zu hohe Ausschüttung oder eine nachlassende Ertragskraft übersehen wird.
Auch die Zeit zwischen Ausschüttung und Zweckverwendung ist aktiv zu steuern. Kurzfristig benötigte Mittel haben andere Anforderungen als das langfristig investierte Stiftungsvermögen.
Der eigenständige Mehrwert einer guten Ausschüttungsplanung liegt damit in der Übersetzung von Kapitalmarktergebnissen in verlässliche Stiftungsarbeit. Sie verbindet die Vermögensentwicklung mit dem Förderkalender und trägt dazu bei, dass heutige Ausgaben die künftige Handlungsfähigkeit möglichst nicht beeinträchtigen.
Weiterführende Fragen zur Anlage von Stiftungsvermögen
Für eine fundierte Kapitalanlage müssen Stiftungen neben der grundsätzlichen Fondseignung weitere strategische und organisatorische Fragen klären.
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